Physiologisch unbedenklich Bodenbeschichtungen aus Kunstharz
In verschiedenen Unternehmensbereichen ist die Verwendung bestimmter Bodenbeschichtungen nur gestattet, wenn die Unbedenklichkeit durch die abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) nachgewiesen wurde. Im Boden enthaltene Stoffe, wie etwa Weichmacher oder Lösungsmittel, können in die Luft abgegeben werden. Daher hat der AbGG (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) Merkmale zur Kontrolle dieser VOC-Emissionen festgehalten (VOC=flüchtige organische Verbindungen).
Industrieboden Witten ist seit über 30 Jahren Experte für physiologisch unbedenklich Bodenbeschichtungen aus Kunstharz. Perfekt beraten und optimal gelöst, ist Ihr Projekt bei uns in den besten Händen. Gern beraten wir Sie in einem Erstgespräch unverbindlich und kostenlos zum Thema physiologische Unbedenklichkeit. Auf Wunsch besucht Sie ein erfahrener Bodentechniker auch direkt bei Ihnen im Betrieb, so kann er sich ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten verschaffen und Ihnen im Anschluss den effizientesten Lösungsweg anbieten.
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